Ticket
Das dringendste vorab, Studierende müssen kein eigenes 9€-Ticket erwerben. In den drei Monaten von Juni bis August gilt eurer validierter Studierendenausweis mit dem MVV-Logo als deutschlandweite Fahrtberechtigung im Rahmen des 9€-Tickets. Dies gilt unabhängig davon, ob ihr das Aufpreisticket IsarCard Semester erworben habt oder nicht, allein der im Rahmen der Rückmeldung gezahlte Solidarbeitrag ist hierfür ausreichend.
Rückerstattung
Da das 9-Euro-Ticket in den drei Monaten günstiger ist, als schon alleine nur der Solidarbeitrag, bekommt ihr zu viel gezahltes Geld zurückerstattet. Die Rückerstattung des Solidarbeitrags und der IsarCard Semester (Aufpreisticket) läuft dabei nach getrennten Verfahren ab:
Solidarbeitrag
- Pro Semester zahlt ihr derzeit einen Solidarbeitrag von 72€, das entspricht 12€ im Monat. Somit habt ihr für die drei Monate Juni, Juli und August im Vergleich zum theoretischen Kauf des 9€-Tickets jeweils drei mal 3€ zu viel bezahlt, was eine Erstattungssumme von 9€ ergibt.
- Die Erstattung läuft dabei über die Hochschulen im Rahmen einer einmaligen Beitragssenkung der Rückmeldegebühren für das Wintersemester 2022/23 um 9€. Somit beträgt der Solidarbeitrag dann einmalig 63€ statt 72€. [1]
- Eine Erstattung mittels Rückbuchungen in diesem Semester kann leider nicht veranlasst werden, da dies einen zu großen bürokratischen Aufwand darstellen würde, dessen Kosten die Summe von 9€ pro Rückerstattung weit übersteigen.
- Studierende, welche im Sommersemester 2022 ihr Studium beenden, können somit leider keine Erstattung der 9€ bekommen. Im Gegenzug allerdings kommt die Beitragssenkung im kommenden Wintersemester 2022/23 auch neuen Studienanfängern zu Gute.
IsarCard Semester (Aufpreisticket)
- Da in den drei Monaten Juni, Juli und August alleine der validierte Studentenausweis als 9€-Ticket ausreicht, ist während dieser Zeit die IsarCard Semester (Aufpreisticket) quasi ohne Wert. Folgerichtig bekommt ihr, falls ihr die IsarCard Semester erworben habt, eine Erstattung für diese drei der sechs Monate des Sommersemesters 2022.
- Bei einem Kaufpreis von 209,30€ entspricht dies einer Erstattungssumme in Höhe des halben Kaufpreises von 104,65€.
- Die Erstattung erfolgt dabei auf Antrag bei der MVG, unabhängig davon, bei welchem Anbieter bzw. Automaten (MVG, DB, BRB, …) das Ticket gekauft wurde. Hierzu wurde ein Onlineprozess erarbeitet.
- Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich. Der Antrag musste bis spätestens Sonntag, 23.10.2022 (Frist verlängert vom 30.09.) abgeschickt werden.
- Aufgrund der Vielzahl an eingegangenen Erstattungs-Anträgen kann es mit der Bearbeitung noch bis Mitte November dauern. Wir bitten daher von Rückfragen dazu abzusehen.
Weitere Infos
Weitere allgemeine Infos zum 9€-Ticket findet ihr auch auf der Infoseite der MVG.
Stand: 24.10.2022
[1] Die Rechtgrundlage für die Rückerstattung des Solidarbeitrags durch eine einmalige Beitragssenkung der Rückmeldegebühren für das Wintersemester 2022/23 bildet die Solidarbeitragssatzung des Studentenwerks München in der Fassung vom 30.06.2022.